Gratis Zahnspange – Kostenerstattung
Die „Kassenzahnspange“ oder auch „Gratis Zahnspange“ genannt gibt es seit Juni 2015 für Kinder und Jugendliche mit gravierenden Zahnfehlstellungen (IOTN 4 und 5) vom 12. bis zum 18. Lebensjahr. Wir beurteilen als kieferorthopädische Wahlarztpraxis, ob Ihr Kind einen Schweregrad IOTN 4 oder 5 aufweist (IOTN = Index of orthodontic treatment need).
Falls dies zutrifft, erhalten Sie einen Kostenersatz in Höhe von 80 bis 100% des vertraglich festgelegten Tarifes des Krankenversicherungsträgers. Das sind derzeit 3.169,60 € bis 3.962,00 € für festsitzende Zahnspangen mit Metall-Brackets. Weiße Brackets und Schienentherapien sind reine Privatleistungen.
Für Patienten, die Anspruch auf eine Kassenzahnspange haben, gelten folgende Tarife: